Blogbeitrag

Am Sonntag: Wählen gehen!

Am kommenden Sonntag entscheiden die Beilsteiner endgültig über die Nachfolge von Patrick Holl.

Viele Beiträge und Wortmeldungen befassten sich in den letzten Wochen mit den Rechten, Pflichten und Möglichkeiten eines Bürgermeisters bzw. einer Bürgermeisterin. Anforderungsprofile wurden ebenso diskutiert wie die Doppelfunktion des Gemeindeoberhaupts als Vorsitzende/r des Gemeinderats und Chef/in der Verwaltung. Auch was die Gestaltungsmöglichkeiten der künftigen Führungsperson betrifft, gab es unterschiedliche Einschätzungen. Keinesfalls ist es so, dass allein das „Gemeindeparlament“ die Richtung vorgibt und dem Bürgermeister nur die Rolle der ausführenden Exekutive zukommt. Als Hinweis für die gestaltende oder gar lenkende Funktion eines Bürgermeisters oder Bürgermeisterin gilt manchem neben der erwähnten Doppelfunktion die „Hoheit“ über die Tagesordnung von Gemeinderatssitzungen. Die Wirklichkeit liegt irgendwo in der Mitte. Chancen, aber auch künftige Probleme für die Stadtentwicklung müssen auf jeden Fall von der Gemeindespitze rechtzeitig erkannt werden. Aber neben den Gestaltungsvorschlägen des/der Bürgermeister/in oder den Anregungen einzelner Gemeinderäte bringt auch das Tagesgeschäft der Verwaltung regelmäßig Impulse in das Ratsgremium. Ganz zuletzt ist der Gemeinderat gar kein Parlament im eigentlichen Sinne, er hat kein Gesetzgebungsrecht. Der Erlass von Ortssatzungen ist nur auf Grundlage höherrangiger Gesetze oder Rechtsverordnungen möglich.

Vor allem aber trifft der Gemeinderat unter Mitwirkung und Vorsitz des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin meist Sachentscheidungen. Ein bekanntes Beispiel hierfür sind Bauanträge. Der Gemeinderat bzw. der Ausschuss für Umwelt und Technik agiert dabei innerhalb des Baurechts als kollektives Verwaltungsorgan.

In dieser Wirklichkeit befindet sich der Wahlsieger oder die Wahlsiegerin ab der Amtseinsetzung, die hoffentlich recht bald erfolgen wird. Ein anderer Teil dieser Wirklichkeit wird darin bestehen, dass manch gute Idee oder Ankündigung der Wahlkampfzeit zunächst dem Tagesgeschäft und den bereits laufenden Projekten den Vorrang lassen müssen.

Bei den meisten Überlegungen zur Tätigkeit des künftigen Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin wurde der wichtigste Akteur vergessen: die Bürgerschaft. Denn das Gelingen der kommenden acht Jahre hängt nicht nur vom guten Miteinander im Gemeinderat und dem Ankommen im Team der Verwaltung ab. Genauso wichtig ist die breite Unterstützung durch die Bürgerschaft über den Wahltag hinaus. Und: wer am kommenden Sonntag die meisten Stimmen erzielt, wird sich auch um diejenigen kümmern müssen, die ihr Kreuz hinter einem anderen Namen gemacht haben.

Auf jeden Fall sollten am Sonntagabend viele Stimmzettel in den Wahlurnen sein. Gerade bei einer eventuell knappen Entscheidung verstärkt eine hohe Wahlbeteiligung den Wählerauftrag.

Deshalb nochmals die Bitte: Gehen Sie zur Wahl, nutzen Sie Ihr Wahlrecht. Versorgen Sie den künftigen Bürgermeister oder die künftige Bürgermeisterin mit dem notwendigen Vertrauenskapital!

Dietmar Rupp

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