Blogbeitrag

Gemeinderatsitzung 22.10.2024

Nach einer langen Gemeinderatsitzung bedanken wir uns sehr für die große Zahl der Zuhörer, die gezeigt hat wie brisant der ein oder andere Tagesordnungspunkt an diesem Abend war.

Top 2: Einwohnerfragestunde
Wir haben uns ebenso wie die Verwaltung, Ihre Anliegen notiert und versuchen ebenfalls auf eine annehmbare Lösung mit hinzuwirken. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und den Mut dies in diesem Rahmen vorzutragen.

Top 4: Die Situation im Pflegeheim
war schon länger bekannt, hatte sich durch die Kündigung des Betreibers bis Mitte 2025 jedoch nochmals verschärft. Leider sind uns als Gemeinde in dem bestehenden Komplex, was Sanierung, Umbauten und Instandsetzung angeht, die Hände gebunden. Daher ist es uns nicht möglich den Bewohnern ein Verbleib in Beilstein über 2025 hinaus zu ermöglichen. Am Dienstagabend konnten wir jedoch den ersten Schritt gehen, um für die Zukunft wieder die Möglichkeit für eine Pflegeheim in Beilstein zu schaffen.

Top 6: Die Grundsteuerreform,
da sich die Grundlage der Bemessung verändert hat und somit auch der Wert jedes Grundstücks durch die Finanzverwaltung neu berechnet wurde, mussten wir den Grundsteuerhebesatz anpassen. Leider entsprach das Interesse des Gremiums nicht dem der Freien Wähler Vereinigung (FWV). Die Einwände über den Hebesatz die Grundstückseigentümer keiner Mehrbelastung auszusetzten, wurde nur zum Teil entsprochen. Die Verwaltung war zwar darauf bedacht, keine höheren Gesamtgrundsteuereinnahmen zu generieren, jedoch fehlten bei der Bemessung von unbebauten Grundstücken noch 40% der Bescheide. Leider war es den Räten der FWV nicht möglich durch gezielte Fragen das Gremium davon zu überzeugen, den Beschluss zu vertagen oder den bestehenden Hebesatz beizubehalten und im kommenden Jahr mit fundierten Zahlen eine Anpassung zu erwirken. Durch unsere Gegenstimmen konnte lediglich die Uneinigkeit im Gemeinderat ausgedrückt werden. Bei diesem Beschluss wurden wir um das Dreifache überstimmt und somit ist von einer Mehrbelastung der Eigentümer von unbebauten Grundstücken auszugehen, ehe wir im kommenden Jahr hoffentlich die Gelegenheit haben werden, die Hebesätze erneut anzupassen.

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