Blogbeitrag

Wir haben Stadtjäger.

Diese sollen als Bindeglied beim Mensch-Tier-Konflikt im befriedeten Gebiet dienen und den Bürgern bei Problemen auf ihrem Grund und Boden zur Seite stehen. Es wird den Wildtieren aber nicht aktiv nachgestellt, lediglich bei Konflikten wird erst der Versuch der Vergrämung stattfinden und dann weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Geplant ist auch, dass eine Erstberatung kostenlos sein soll, was bei der Ernennung (nach vorheriger Ausbildung) von Stadtangestellten natürlich Kosten für die Stadt bedeutet. Bei diesen Ausgaben hätte auch ein anderer Weg gewählt werden können, denn bereits im November letzten Jahres wurde von einem Großteil des Gemeinderats gewünscht, dass es zu einem ergebnisoffenen Austausch und einer gemeinsamen Entscheidung durch den Rat kommt. Leider wurde dies durch die Verwaltung abgewiesen, die nach juristischer Prüfung auch allein eine solche Entscheidung treffen darf. Auch nach mehrmaliger Nachfrage wurde uns kein Dokument vorgelegt, das dies bezeugen könnte.

Auch wurde an den Rat weitergegeben, dass mit dem Landratsamt alles geklärt sei. Allerdings muss nach dem Landesjagdgesetz (JWMG) §19 (3) eine Anhörung der Jagdbogenpächter aus Beilstein stattfinden. Diese Befragung hat auch 2 Monate nach der Einsetzung noch nicht stattgefunden.
Als Beispiel für Transparenz wäre hier Ilsfeld zu nennen (Sitzungsbericht 25.04.23 TOP 10). Dort wurde der Posten des Stadtjägers in einer öffentlichen Sitzung an einen örtlichen Jäger vergeben, der eine monatliche Ehrenamtspauschale von 50,00 € bekommt. Diese Pauschale beinhaltet die Bereitschaft und alle Erstberatungen.
Auch wenn diese Kosten in Beilstein bei drei ausgebildeten und eingesetzten Stadtangestellten von allen Steuerzahlern bezahlt werden (glücklicherweise hat Beilstein volle Kassen) bitten wir Sie darum, trotzdem die Stadtjäger zu kontaktieren, um einen verantwortungsvollen und tiergerechten Umgang mit Wildtieren zu gewährleisten.

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