Unser Beitrag zur Stadtjägerregelung wurde im Amtsblatt inhaltlich verändert und um über die Hälfte gekürzt – ohne jede Absprache mit den Autoren.
Dies stellt einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar und verletzt die Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit.
Zwar liegt die Entscheidungshoheit über die Inhalte des Amtsblattes formell bei der Bürgermeisterin. Dennoch gilt auch hier der grundgesetzlich garantierte Schutz der Meinungsfreiheit sowie das Zensurverbot gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes – auch für Beiträge politischer Fraktionen.
In unserer eingereichten Stellungnahme hatten wir u. a. folgende Punkte thematisiert:
- dass der Gemeinderat bereits im November letzten Jahres eine offene und gemeinsame Entscheidungsfindung gefordert hatte, die von der Verwaltung abgelehnt wurde,
- dass bis heute keine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Jagdpächter nach § 19 (3) des Landesjagdgesetzes erfolgt ist,
- sowie, dass es in anderen Kommunen – etwa in Ilsfeld – kostengünstige und transparente Alternativen zur aktuellen Regelung gibt.
Diese sachlichen, politisch relevanten Inhalte wurden ohne Begründung gestrichen.
Als Kommune stehen wir vor großen Herausforderungen – heute und in Zukunft. Umso wichtiger ist es, dass wir politische Diskussionen offen führen können. Deshalb fordern wir: eine offene Kommunikation, Meinungsvielfalt und einen respektvollen Umgang mit anderen Haltungen. Politische Auseinandersetzung braucht keine Mauern – sie braucht Räume für Zusammenarbeit.
Freie Wählervereinigung