Blogbeitrag

Antrag zur Offenlegung von Rechtsanwaltskosten der Gemeinde

Als Fraktion haben wir einen Antrag zur Transparenz bei externen Rechtskosten der Gemeinde eingebracht. Darin wird die Gemeindeverwaltung gebeten, eine vollständige und nachvollziehbare Übersicht über alle Ausgaben für juristische Leistungen der vergangenen drei Jahre (2023–2025) zu erstellen und dem Gemeinderat vorzulegen.

Die Aufstellung soll insbesondere Beauftragungen von Rechtsanwälten, externe Rechtsgutachten sowie sonstige rechtliche Beratungsleistungen umfassen. Neben dem Datum der Beauftragung sollen auch die jeweilige Kanzlei oder beauftragte Person, die Art der Leistung, der Anlass der Beauftragung sowie die entstandenen Kosten aufgeführt werden.

Nach dem Vorschlag der Antragsteller soll die Übersicht innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung erstellt werden. Anschließend soll sie in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt und – unter Wahrung schützenswerter Daten – auch für die Bürgerschaft zugänglich gemacht werden.

Ziel des Antrags ist es nach Angaben der Fraktion, einen besseren Überblick über Umfang und Kosten externer juristischer Leistungen zu erhalten. Dies könne dazu beitragen, Entscheidungsgrundlagen transparenter zu machen sowie mögliche Optimierungs- und Einsparpotenziale zu prüfen.

Benjamin Frank
Fraktionssprecher

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